AB 9.MAI 2018 tritt den D.Lgs. n. 231/2017 ein.
Eine fehlende unzureichende bzw inkorrekte Allergenkennzeichnung kann mit einem Bußgeld in Höhe von 3.0000 bis 24.000Euro gehandelt werden.
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1. My Food erlaubt die Allergene korrekt zu kennzeichnen. So sparen Sie Personalkosten und gewinnen mehr Zeit für Ihre Gäste.
2. Laut LMIV, müssen Gastronomen Ihre Gäste über die 14 Hauptallergene im Speisenangebot informieren.Mit My Food erfüllen Sie diesen gesetzlichen Auftrag und haben die Sicherheit ihre Gäste richtig zu informieren .
3. Bekommen Sie mehrere Information über der Lebensmittelinformations-
4 Ist es auch möglich das Restaurant von Ihnen in der Okkam MY Food und Andiamo a pranzo Plattform hinzufügen
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Die Lebensmittelinformations-Verordnung EU Nr 1169/2011(LMIV)
AB 9.MAI 2018 tritt den D.Lgs. n. 231/2017 ein.
Eine fehlende unzureichende bzw inkorrekte Allergenkennzeichnung kann mit einem Bußgeld in Höhe von 3.0000 bis 24.000Euro gehandelt werden.
Mit Inkrafttreten der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, EU-VO 1169/2011 und D.Lgs. n. 231/2017)
ist die Allergenkennzeichnung auch für sogenannte lose Ware verpflichtend. Das heißt, auch Betreiber
von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung sind verpflichtet,
eine korrekte und vollständige Allergenkennzeichnung ihrer Waren vorzunehmen.
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Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, EU-VO 1169/2011 und D.Lgs. n. 231/2017) angleichen.
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Unser Dienst ist ab 9 bis 12 Uhr und an 14 bis 18 Mo-Fr. Verfügbar.
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